Verkehrsrecht: Punkte, Fahrverbot & Führerscheinentzug
Umfassender Ratgeber zu Punkten in Flensburg, Fahrverboten und Führerscheinentzug
Das Punktesystem in Flensburg
Das Fahreignungs-Bewertungssystem (früher Verkehrszentralregister) erfasst Verkehrsverstöße mit Punkten. Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Punktekatalog
1 Punkt
Ordnungswidrigkeiten mit Regelsatz ab 60 Euro
Beispiele: 21-25 km/h zu schnell, Handy am Steuer, Rotlichtverstoß unter 1 Sekunde
2 Punkte
Schwere Ordnungswidrigkeiten
Straftaten ohne Fahrerlaubnisentzug
Beispiele: Über 26 km/h zu schnell, qualifizierter Rotlichtverstoß
3 Punkte
Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug
Beispiele: Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht, fahrlässige Körperverletzung
Maßnahmen bei Punktestand
1-3 Punkte: Vormerkung, keine weiteren Maßnahmen
4-5 Punkte: Ermahnung, Hinweis auf Fahreignungsseminar
6-7 Punkte: Verwarnung, dringende Empfehlung für Seminar
8 Punkte: Entziehung der Fahrerlaubnis
Punkteabbau
Bei einem Stand von maximal 5 Punkten kann durch ein Fahreignungsseminar 1 Punkt abgebaut werden. Dies ist alle 5 Jahre einmal möglich.
Fahrverbot vs. Führerscheinentzug
Fahrverbot (1-3 Monate)
Vorübergehende Maßnahme
Führerschein wird nach Ablauf zurückgegeben
Keine Neubeantragung nötig
Kann oft sozial abgemildert werden
Führerscheinentzug (mindestens 6 Monate)
Fahrerlaubnis erlischt komplett
Neubeantragung nach Sperrfrist nötig
Oft MPU-Anordnung
Bei schweren Straftaten oder 8 Punkten
MPU - Die medizinisch-psychologische Untersuchung
Eine MPU wird angeordnet bei:
Alkohol- oder Drogenfahrten
Wiederholten schweren Verstößen
8 oder mehr Punkten
Straftaten im Straßenverkehr
Tilgungsfristen
Ordnungswidrigkeiten (1 Punkt): 2,5 Jahre
Ordnungswidrigkeiten (2 Punkte): 5 Jahre
Straftaten (3 Punkte): 10 Jahre
Die Tilgung erfolgt automatisch, ohne Antrag.
Besonderheiten in der Probezeit
In der 2-jährigen Probezeit gelten verschärfte Regeln:
A-Verstöße: Probezeitverlängerung um 2 Jahre, Aufbauseminar
2 B-Verstöße: Wie A-Verstoß
Erneuter Verstoß: Verwarnung, freiwilliges Seminar
Weiterer Verstoß: Führerscheinentzug