RADARPROTEST

Verwarnungsgeld

Geringfügige Geldbuße bei leichten Verkehrsverstößen ohne Eintragung in das Fahreignungsregister

Verwarnungsgeld bezeichnet eine geringfügige Geldbuße, die bei leichten Verkehrsverstößen verhängt wird. Diese Art der Ahndung ist im deutschen Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) geregelt, insbesondere in § 56 OWiG . Ein Verwarnungsgeld wird in der Regel dann ausgesprochen, wenn der Verstoß nicht schwerwiegend ist und keine Eintragung im Fahreignungsregister (Führerscheinregister) nach sich zieht.

Die Höhe des Verwarnungsgeldes beträgt maximal 55 Euro . Es ist eine vereinfachte Form der Sanktionierung, die es den Behörden ermöglicht, geringfügige Verstöße effizient zu ahnden, ohne ein aufwändiges Bußgeldverfahren einleiten zu müssen.

Ein Verwarnungsgeld kann beispielsweise bei folgenden Verkehrsverstößen verhängt werden:

Parken im Halteverbot

Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um bis zu 10 km/h

Benutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt (ohne Freisprecheinrichtung)

Es ist wichtig zu beachten, dass die Zahlung eines Verwarnungsgeldes in der Regel als Anerkennung des Verstoßes gilt. Der Betroffene hat die Möglichkeit, das Verwarnungsgeld innerhalb einer bestimmten Frist zu bezahlen. Bei Nichtzahlung kann jedoch ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden, was zu höheren Strafen führen kann.