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Halter

Person, die das Fahrzeug auf eigene Rechnung nutzt

Halter ist im deutschen Verkehrsrecht eine zentrale Begrifflichkeit, die sich auf die Person bezieht, die ein Fahrzeug auf eigene Rechnung nutzt. Der Halter ist in der Regel der Eigentümer des Fahrzeugs, muss jedoch nicht zwangsläufig der Fahrer sein. Die rechtliche Grundlage für den Halterbegriff findet sich in § 7 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) .

Der Halter ist verantwortlich für alle Verkehrsverstöße, die mit seinem Fahrzeug begangen werden, sofern der Fahrer nicht identifiziert werden kann. Dies bedeutet, dass der Halter auch dann zur Rechenschaft gezogen werden kann, wenn er nicht selbst am Steuer sitzt. Ein typisches Beispiel hierfür ist das Fahren eines Fahrzeugs mit überhöhter Geschwindigkeit, bei dem der Fahrer nicht ermittelt werden kann. In einem solchen Fall erhält der Halter den Bußgeldbescheid.

Die Haltereigenschaft wird in der Regel durch die Zulassung des Fahrzeugs nachgewiesen. Zu den Pflichten des Halters gehören unter anderem:

Die ordnungsgemäße Versicherung des Fahrzeugs.

Die Einhaltung der Prüfpflichten, wie Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU).

Die Zahlung von Kfz-Steuern.

Ein weiterer Aspekt ist die Haftung. Der Halter kann unter bestimmten Umständen auch für Schäden haften, die durch das Fahrzeug verursacht werden, selbst wenn er zum Zeitpunkt des Vorfalls nicht im Fahrzeug war. Dies wird als Halterhaftung bezeichnet und ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Verkehrsrechts.