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Verwarnung

Mildeste Form der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

html Verwarnung

Die Verwarnung stellt die mildeste Form der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im deutschen Verkehrsrecht dar. Sie wird in der Regel bei sehr geringfügigen Verstößen ausgesprochen, bei denen eine Geldbuße oder Punkte im Fahreignungsregister nicht verhängt werden. Eine Verwarnung kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen und dient als Ermahnung, das Fehlverhalten in Zukunft zu unterlassen.

Die rechtlichen Grundlagen für die Verwarnung sind im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) festgelegt, insbesondere in § 56 OWiG . Diese Vorschrift regelt die Bedingungen, unter denen eine Verwarnung ausgesprochen werden kann.

Beispiele für Verstöße, die mit einer Verwarnung geahndet werden können, sind:

Parken im Halteverbot für kurze Zeit

Leichtes Überschreiten der Geschwindigkeitsbegrenzung (z.B. bis 10 km/h)

Missachtung von Verkehrszeichen, die nicht sicherheitsrelevant sind

Wird eine Verwarnung ausgesprochen, so ist dies in der Regel ohne Kosten verbunden. Der Betroffene erhält jedoch die Möglichkeit, das Fehlverhalten zu reflektieren und sich in Zukunft an die geltenden Verkehrsregeln zu halten. Eine Verwarnung hat keine direkten Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis oder das Punktesystem in Flensburg.