Toleranzabzug
Sicherheitsabzug von der gemessenen Geschwindigkeit
Toleranzabzug bezeichnet einen Sicherheitsabzug von der gemessenen Geschwindigkeit bei Geschwindigkeitskontrollen im Straßenverkehr. Dieser Abzug dient dazu, mögliche Messungenauigkeiten der verwendeten Geräte auszugleichen und somit eine gerechte Bewertung der Geschwindigkeit zu gewährleisten.
Bei Geschwindigkeitsmessungen wird folgender Toleranzabzug angewendet:
Innerorts: 3 km/h werden abgezogen.
Außerorts bis 100 km/h: 3 km/h Toleranzabzug.
Außerorts ab 100 km/h: 3% der gemessenen Geschwindigkeit werden abgezogen.
Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Fährt ein Fahrzeug innerorts mit 53 km/h, wird dieser Wert um 3 km/h reduziert, sodass die tatsächliche Geschwindigkeit bei 50 km/h liegt. Dies bedeutet, dass der Fahrer nicht mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung rechnen muss. Bei einer Geschwindigkeit von 120 km/h außerorts würde der Toleranzabzug 3% betragen, also 3,6 km/h, was zu einer „korrekten“ Geschwindigkeit von 116,4 km/h führt.
Die rechtliche Grundlage für den Toleranzabzug findet sich in der PTB-A 6.11 , die die Anforderungen an Geschwindigkeitsmessungen regelt. Diese Norm stellt sicher, dass die Messgeräte zuverlässig und genau arbeiten, was für die rechtliche Beurteilung von Geschwindigkeitsübertretungen entscheidend ist.