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Verfahrenskosten

Im Bußgeldverfahren anfallende Kosten

html Verfahrenskosten beziehen sich auf die finanziellen Aufwendungen, die im Rahmen eines Bußgeldverfahrens entstehen. Diese Kosten sind insbesondere relevant für Personen, die wegen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens, wie beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitungen, belangt werden.

Zu den Verfahrenskosten gehören:

Gerichtskosten: Diese fallen an, wenn das Verfahren vor einem Gericht verhandelt wird.

Auslagen: Hierunter versteht man Kosten, die für die Durchführung des Verfahrens anfallen, wie z.B. Kosten für Zeugen oder Gutachten.

Anwaltskosten: Diese können entstehen, wenn der Betroffene sich rechtlichen Beistand nimmt.

Gemäß § 46 OWiG trägt der Betroffene die Verfahrenskosten im Fall einer Verurteilung. Bei einem Freispruch hingegen übernimmt die Staatskasse die Kosten. Ein typisches Beispiel ist ein Autofahrer, der wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung belangt wird. Wird er verurteilt, muss er die Kosten für das Verfahren selbst tragen, während im Falle eines Freispruchs die entstandenen Kosten von der öffentlichen Hand getragen werden.