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Tilgungsfrist

Zeitraum bis zur Löschung von Eintragungen

Tilgungsfrist im deutschen Verkehrsrecht

Die Tilgungsfrist bezeichnet den Zeitraum, nach dessen Ablauf Eintragungen im Fahreignungsregister (FEV) automatisch gelöscht werden. Dieses Register, auch als Verkehrszentralregister bekannt, dokumentiert verschiedene Verstöße von Fahrzeugführern, wie beispielsweise Verkehrsdelikte oder Punkte, die für die Erteilung und den Erhalt der Fahrerlaubnis relevant sind.

Die Dauer der Tilgungsfrist variiert in Abhängigkeit von der Schwere des Verstoßes:

2,5 Jahre: Bei geringfügigen Verstößen, die mit einem Punkt geahndet werden.

5 Jahre: Für schwerwiegendere Verstöße, die mit zwei Punkten bestraft werden.

10 Jahre: Bei besonders schweren Verstößen, die mit drei Punkten oder mehr geahndet werden.

Beispielsweise wird ein Bußgeld wegen Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Punkt in das Fahreignungsregister eingetragen. Nach Ablauf der Tilgungsfrist von 2,5 Jahren wird dieser Punkt automatisch gelöscht, sofern keine weiteren Eintragungen vorliegen.

Die rechtliche Grundlage für die Tilgungsfristen findet sich in § 29 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) . Diese Regelung trägt dazu bei, dass die Punktevergabe und -löschung transparent und nachvollziehbar ist, was für die Verkehrssicherheit von großer Bedeutung ist.

In der Praxis bedeutet dies, dass Verkehrsteilnehmer, die sich an die Verkehrsregeln halten, im Laufe der Zeit ihre Punktelast reduzieren können, was letztendlich zu einer besseren Fahreignung und Sicherheit im Straßenverkehr beiträgt.