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Fahrverbot

Vorübergehender Entzug der Fahrerlaubnis

Fahrverbot

Ein Fahrverbot ist ein vorübergehender Entzug der Fahrerlaubnis, der in Deutschland bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen verhängt wird. Es wird in der Regel für einen Zeitraum von ein bis drei Monaten ausgesprochen. Während dieser Zeit muss der Führerschein abgegeben werden, und der betroffene Fahrer ist nicht berechtigt, ein Kraftfahrzeug zu führen.

Die rechtliche Grundlage für das Fahrverbot findet sich in § 25 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) . Ein Fahrverbot kann beispielsweise verhängt werden, wenn ein Fahrer unter erheblichem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht, wiederholt gegen Geschwindigkeitsbegrenzungen verstößt oder andere erhebliche Verkehrsdelikte begeht.

Zu den häufigsten Anwendungsfällen eines Fahrverbots zählen:

Fahren unter Alkoholeinfluss (z.B. ab 1,1 Promille)

Wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitungen über 30 km/h

Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis

Das Fahrverbot dient nicht nur der Ahndung von Verstößen, sondern auch der Verkehrssicherheit. Nach Ablauf des Fahrverbots kann der Führerschein in der Regel wieder zurückgegeben werden, vorausgesetzt, es bestehen keine weiteren rechtlichen Hindernisse.