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Eichung

Amtliche Prüfung und Kalibrierung von Messgeräten

html Eichung bezeichnet die amtliche Prüfung und Kalibrierung von Messgeräten, um deren Genauigkeit sicherzustellen. Im Kontext des deutschen Verkehrsrechts ist insbesondere die Eichung von Geschwindigkeitsmessgeräten, oft als Blitzer bezeichnet, von großer Bedeutung.

Die regelmäßige Eichung dieser Geräte ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der Gewährleistung, dass die Messungen zuverlässig und nachvollziehbar sind. Nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) müssen Blitzer in festgelegten Intervallen geeicht werden. Eine fehlende oder abgelaufene Eichung kann zur Unverwertbarkeit der Messung führen, was bedeutet, dass ein auf dieser Messung basierendes Bußgeld möglicherweise nicht durchsetzbar ist.

Beispiele für die Anwendung der Eichung sind:

Die Eichung von stationären Blitzern an Straßen, die regelmäßig überprüft werden müssen.

Die Eichung von mobilen Geschwindigkeitsmessgeräten, die von Polizeibeamten eingesetzt werden.

Die Eichung erfolgt durch autorisierte Stellen, die sicherstellen, dass die Messgeräte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Eine ordnungsgemäße Eichung ist somit entscheidend für die Rechtssicherheit im Verkehrsrecht und schützt sowohl die Rechte der Verkehrsteilnehmer als auch die Integrität der Verkehrsüberwachung.