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Umweltplakette

Kennzeichnung der Schadstoffklasse eines Fahrzeugs

html Umweltplakette

Die Umweltplakette ist ein wesentliches Element der Umweltzonenregelungen in Deutschland. Sie dient der Kennzeichnung der Schadstoffklasse eines Fahrzeugs und ist in bestimmten städtischen Bereichen, den sogenannten Umweltzonen, vorgeschrieben. Diese Zonen wurden eingerichtet, um die Luftqualität zu verbessern und die Emissionen von Schadstoffen zu reduzieren.

Die Plakette ist in drei Farben unterteilt:

Grün: Fahrzeuge der Schadstoffklasse EURO 4 und besser.

Gelb: Fahrzeuge der Schadstoffklasse EURO 3.

Rot: Fahrzeuge der Schadstoffklasse EURO 2 und schlechter.

Fahrzeuge ohne Umweltplakette oder mit einer nicht ausreichenden Plakette dürfen die Umweltzonen nicht befahren. Ein Verstoß wird mit einem Bußgeld geahndet, das in der Regel bei 80 Euro liegt.

Die rechtliche Grundlage für die Einführung und Regelung der Umweltplakette findet sich im § 40 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) . Hier wird festgelegt, dass die Plaketten zur Kennzeichnung von Fahrzeugen dienen, die die jeweils geltenden Emissionsgrenzwerte einhalten.

Beispielhaft sei die Stadt Berlin genannt, die umfassende Umweltzonen eingerichtet hat. Fahrzeuge, die nicht die entsprechenden Anforderungen erfüllen, sind von der Nutzung dieser Zonen ausgeschlossen, was insbesondere für Anwohner und Berufspendler von Bedeutung ist.