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Kostenfestsetzung

Festlegung der zu tragenden Verfahrenskosten

Kostenfestsetzung bezeichnet im deutschen Verkehrsrecht die formelle Festlegung der Verfahrenskosten, die im Rahmen eines Bußgeldverfahrens anfallen. Diese Kosten werden nach Abschluss des Verfahrens bestimmt und richten sich nach dem Ausgang des Verfahrens.

Gemäß § 46 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) sind die Kosten wie folgt zu regeln:

Bei einer Einstellung des Verfahrens oder einem Freispruch trägt die Staatskasse die gesamten Verfahrenskosten.

Wird der Betroffene hingegen verurteilt , so hat er die Kosten des Verfahrens zu tragen, einschließlich der Auslagen der Staatsanwaltschaft und eventuell anfallender Gebühren.

Ein Beispiel für die Anwendung der Kostenfestsetzung wäre ein Bußgeldverfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Wenn der Betroffene erfolgreich nachweisen kann, dass der Geschwindigkeitsmessung ein Fehler zugrunde lag, wird das Verfahren eingestellt. In diesem Fall trägt die Staatskasse die Verfahrenskosten. Sollte jedoch eine Verurteilung erfolgen, beispielsweise aufgrund unbestrittener Beweise, muss der Betroffene die Kosten selbst übernehmen.

Die Kostenfestsetzung ist somit ein zentraler Bestandteil des Bußgeldverfahrens und hat direkte finanzielle Auswirkungen auf die Beteiligten. Für Betroffene ist es wichtig, sich über die möglichen Kosten im Klaren zu sein, um entsprechende Vorkehrungen treffen zu können.